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Hilfe auf Knopfdruck die Rufhilfe des Roten Kreuzes

Die Teilnahme an der Rufhilfe ermöglicht es vielen älteren Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Häufig ist die Angst, in einem Notfall alleine gelassen und von der Außenwelt abgeschnitten zu sein, der Auslöser für die Übersiedlung in ein Altenheim.

Die Rufhilfe des Roten Kreuzes ermöglicht es, in Notsituationen auch noch Hilfe anzufordern, wenn der Teilnehmer selbst nicht mehr in der Lage ist, das Telefon zu erreichen oder einen Nachbarn auf ihre Situation aufmerksam zu machen (z. B. nach einem Sturz). Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf reicht aus, um einen Notruf abzusetzen.

Zielgruppe
Personen,
--> die aufgrund Ihres Gesundheitszustandes und/oder Alters einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind
--> die häufig alleine in Ihrer Wohnung sind und/oder wenig Kontakt nach außen haben

Aufbau der Rufhilfeanlage
Die Rufhilfeanlage besteht aus zwei Teilen:
Einem Sender, der entweder wie eine Armbanduhr oder wie eine Halskette getragen wird und der bei Betätigung des Alarmknopfes ein Funksignal absetzt.

Der Basisstation, einem Zusatzgerät zu Ihrem Telefon, die das Funksignal auffängt und über Ihre Telefonleitung automatisch die vorprogrammierte Rufnummer der Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes anwählt.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme gibt es keine personenbezogenen Einschränkungen.
Jede Privatperson kann an der Rufhilfe teilnehmen.

Für die Inbetriebnahme des Gerätes sind folgende technischen Voraussetzungen erforderlich:
--> ein Telefon-Einzelanschluss
--> eine PD3-Telefonsteckdose (=Euro-Telefonsteckdose)
--> eine Stromsteckdose (220 V) in der Nähe der Telefonsteckdose

Wie funktioniert das Rufhilfegerät?

Wird Hilfe benötigt, muss nur der Alarmknopf gedrückt werden und über ein Funksignal wird die Basisstation aktiviert, die dann über die Telefonleitung eine Verbindung zur Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes herstellt.

Dort kann auf einem Bildschirm abgelesen werden, wer den Alarm ausgelöst hat. Gleichzeitig wird eine Freisprecheinrichtung geöffnet, die eine Sprechverbindung mit dem Teilnehmer ermöglicht, auch wenn er das Telefon nicht mehr erreichen kann.

Wenn sich der Teilnehmer bei der Alarmauslösung im Hör- und Sprechbereich der Basisstation befinden, besteht die Möglichkeit, über eine Freisprecheinrichtung, die in dieses Gerät eingebaut ist, mit den Mitarbeitern der Rettungsleitzentrale zu sprechen, ohne den Telefonhörer abnehmen zu müssen (z. B. nach einem Sturz)

Je nach Situation wird dann ein:
--> Angehöriger oder Nachbar (bei Antragsstellung angegebene Personen)
--> Rettungswagen, Hausarzt, Feuerwehr bzw. Exekutive verständigt.

Auch wenn keine Sprechverbindung möglich ist (z. B. weil der Teilnehmer bewusstlos oder zu weit von der Basisstation entfernt ist), werden sofort die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Damit die Hilfeleistung verzögerungsfrei erfolgen kann, sollten die Kontaktpersonen in unmittelbarer Nähe des Teilnehmers wohnen und über einen Wohnungsschlüssel verfügen.

Es sollte auch ein Wohnungsschlüssel bei der nächstgelegenen Rot-Kreuz-Dienst-stelle hinterlegt werden, da von dort bei Nichterreichen der Kontaktpersonen ein Rettungswagen entsendet wird.

Kosten

Die monatliche Teilnahmegebühr beträgt
--> € 18,17 für Einzelband
--> € 22,17 für Partnergerät (2 Sender + 1 Basisstation)

Das Rote Kreuz stellt Ihnen gegen eine monatliche Teilnehmergebühr nicht nur Ihr persönliches Rufhilfegerät zur Verfügung, sondern leistet im Bedarfsfall auch kompetente Hilfe.

In der monatlichen Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen enthalten:

  • Bereitstellung, Inbetriebnahme und Erklärung des Rufhilfegerätes
  • Gerätewartung und Bereitstellung eines Ersatzgerätes im Schadensfall
  • Entgegennahme und Bearbeitung der einlangenden Notrufe durch die Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes rund um die Uhr
  • Organisation von Hilfeleistungen durch die nächstgelegene Rot-Kreuz-Dienststelle

Die Mindest-Behaltedauer beträgt 2 Monate – Kündigungsfrist 14 Tage vor dem Monatsletzten.
Zusätzliche Kosten für die Bereitstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Erklärung des Gerätes fallen nicht an.
Wird ein Sender verloren, so muss ein Teil der Kosten (€ 37,--) vom Teilnehmer getragen werden. Für den Fall, dass der Sender wieder gefunden wird, werden die Kosten rückerstattet.

Anmeldung Rufhilfe
Die Anmeldung für die Rufhilfe ist bei der Rot-Kreuz-Bezirksstelle möglich. Nach erfolgter Antragsstellung wird innerhalb von 14 Tagen das Rufhilfegerät installiert. Für eventuelle Fragen stehen Ihnen Frau Egger und Herr Grüll gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rotes Kreuz Bezirksstelle
Othmar-Spanlang-Str. 2
4780 Schärding
Tel.: 07712/5131
Fax: 07712/5131-20


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