Hilfe auf Knopfdruck die Rufhilfe des Roten
Kreuzes
Die Teilnahme an der Rufhilfe ermöglicht es vielen älteren Menschen,
länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Häufig ist die
Angst, in einem Notfall alleine gelassen und von der Außenwelt abgeschnitten
zu sein, der Auslöser für die Übersiedlung in ein Altenheim.
Die Rufhilfe des Roten Kreuzes ermöglicht es, in Notsituationen auch
noch Hilfe anzufordern, wenn der Teilnehmer selbst nicht mehr in der Lage
ist, das Telefon zu erreichen oder einen Nachbarn auf ihre Situation aufmerksam
zu machen (z. B. nach einem Sturz). Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf
reicht aus, um einen Notruf abzusetzen.
Zielgruppe
Personen,
--> die aufgrund Ihres Gesundheitszustandes und/oder Alters einem erhöhten
Risiko ausgesetzt sind
--> die häufig alleine in Ihrer Wohnung sind und/oder wenig Kontakt
nach außen haben
Aufbau der Rufhilfeanlage
Die Rufhilfeanlage besteht aus zwei Teilen:
Einem Sender, der entweder wie eine Armbanduhr oder wie
eine Halskette getragen wird und der bei Betätigung des Alarmknopfes
ein Funksignal absetzt.
Der Basisstation, einem Zusatzgerät zu Ihrem Telefon,
die das Funksignal auffängt und über Ihre Telefonleitung automatisch
die vorprogrammierte Rufnummer der Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes
anwählt.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme gibt es keine personenbezogenen Einschränkungen.
Jede Privatperson kann an der Rufhilfe teilnehmen.
Für die Inbetriebnahme des Gerätes sind folgende technischen
Voraussetzungen erforderlich:
--> ein Telefon-Einzelanschluss
--> eine PD3-Telefonsteckdose (=Euro-Telefonsteckdose)
--> eine Stromsteckdose (220 V) in der Nähe der Telefonsteckdose
Wie funktioniert das Rufhilfegerät?
Wird Hilfe benötigt, muss nur der Alarmknopf gedrückt werden
und über ein Funksignal wird die Basisstation aktiviert, die dann
über die Telefonleitung eine Verbindung zur Rettungsleitzentrale
des Roten Kreuzes herstellt.
Dort kann auf einem Bildschirm abgelesen werden, wer den Alarm ausgelöst
hat. Gleichzeitig wird eine Freisprecheinrichtung geöffnet, die eine
Sprechverbindung mit dem Teilnehmer ermöglicht, auch wenn er das
Telefon nicht mehr erreichen kann.
Wenn sich der Teilnehmer bei der Alarmauslösung im Hör- und
Sprechbereich der Basisstation befinden, besteht die Möglichkeit,
über eine Freisprecheinrichtung, die in dieses Gerät eingebaut
ist, mit den Mitarbeitern der Rettungsleitzentrale zu sprechen, ohne den
Telefonhörer abnehmen zu müssen (z. B. nach einem Sturz)
Je nach Situation wird dann ein:
--> Angehöriger oder Nachbar (bei Antragsstellung angegebene Personen)
--> Rettungswagen, Hausarzt, Feuerwehr bzw. Exekutive verständigt.
Auch wenn keine Sprechverbindung möglich ist (z. B. weil der Teilnehmer
bewusstlos oder zu weit von der Basisstation entfernt ist), werden sofort
die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Damit die Hilfeleistung
verzögerungsfrei erfolgen kann, sollten die Kontaktpersonen in unmittelbarer
Nähe des Teilnehmers wohnen und über einen Wohnungsschlüssel
verfügen.
Es sollte auch ein Wohnungsschlüssel bei der nächstgelegenen
Rot-Kreuz-Dienst-stelle hinterlegt werden, da von dort bei Nichterreichen
der Kontaktpersonen ein Rettungswagen entsendet wird.
Kosten
Die monatliche Teilnahmegebühr beträgt
--> € 18,17 für Einzelband
--> € 22,17 für Partnergerät (2 Sender + 1 Basisstation)
Das Rote Kreuz stellt Ihnen gegen eine monatliche Teilnehmergebühr
nicht nur Ihr persönliches Rufhilfegerät zur Verfügung,
sondern leistet im Bedarfsfall auch kompetente Hilfe.
In der monatlichen Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen enthalten:
- Bereitstellung, Inbetriebnahme und Erklärung des Rufhilfegerätes
- Gerätewartung und Bereitstellung eines Ersatzgerätes
im Schadensfall
- Entgegennahme und Bearbeitung der einlangenden Notrufe durch
die Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes rund um die Uhr
- Organisation von Hilfeleistungen durch die nächstgelegene
Rot-Kreuz-Dienststelle
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Die Mindest-Behaltedauer beträgt 2 Monate –
Kündigungsfrist 14 Tage vor dem Monatsletzten.
Zusätzliche Kosten für die Bereitstellung, Lieferung, Inbetriebnahme
und Erklärung des Gerätes fallen nicht an.
Wird ein Sender verloren, so muss ein Teil der Kosten (€ 37,--) vom
Teilnehmer getragen werden. Für den Fall, dass der Sender wieder
gefunden wird, werden die Kosten rückerstattet.
Anmeldung Rufhilfe
Die Anmeldung für die Rufhilfe ist bei der Rot-Kreuz-Bezirksstelle
möglich. Nach erfolgter Antragsstellung wird innerhalb von 14 Tagen
das Rufhilfegerät installiert. Für eventuelle Fragen stehen
Ihnen Frau Egger und Herr Grüll gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Rotes Kreuz Bezirksstelle
Othmar-Spanlang-Str. 2
4780 Schärding
Tel.: 07712/5131
Fax: 07712/5131-20
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