Hier finden Sie sämtliche Anträge & Formulare als Unterstützung
Der Heimantrag ist an die Bezirkshauptmannschaft Schärding, Abteilung Sozialhilfe, zu Handen Herrn Franz Wiesmair, Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13, 4780 Schärding zu übermitteln. Der Heimantrag muss vollständig ausgefüllt werden. Zusätzlich werden vom SHV Schärding noch folgende Unterlagen eingefordert:
Der Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Schärding, zu Handen Frau Hötzeneder Anita, Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13, 4780 Schärding, zu übermitteln.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle (07712 3105 70303 – 70 305) gerne zur Verfügung.
Es handelt sich hier um eine kleine, überschaubare Wohnstruktur für ältere Menschen. Das Herz bildet eine gemütlich eingerichtete Wohnküche. Diese soll das Zentrum und die Drehschreibe des sozialen Miteinanders sein. Betreuung durch Fachpersonal von 07:00 – 20:00 Uhr, in den Nachtstunden erfolgt Rufbereitschaft.
Das Land Oberösterreich kann gemäß § 30 Oö. Sozialhilfegesetz (einmalige Hilfen in sonstigen nicht ausdrücklich geregelten besonderen sozialen Lagen) über Ansuchen bei Vorliegen einer besonderen sozialen Lage (z. B. Delogierung, außergewöhnliche finanzielle Belastung, Auftreten einer Notsituation oder ähnliches) und soweit Budgetmittel vorhanden sind, eine einmalige Hilfe gewähren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bezirkhauptmannschaft Schärding
4780 Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
Tel.: 07712/3105
E-mail: SHV.BH-SD.Post@ooe.gv.at
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