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Sozialhilfeverband Schärding

Bezirkshauptmannschaft Schärding
4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
Tel. 07712/3105 70303 ~ Fax 07712/3105 70399

Unternehmensgegenstand:

Regionaler Träger der sozialen Hilfe nach dem Oö. SHG 1998. Aufgabe der regionalen Träger ist

1. die Vorsorge für soziale Hilfe, soweit nicht das Land gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 vorzusorgen hat;

2. die Leistung sozialer Hilfe, soweit nicht das Land gemäß § 30 Abs. 1 Z 2 zu leisten hat.

Organe:

Obmann: Bezirkshauptmann Mag. Dr. Florian Kolmhofer LL.B.

Verbandsvorstand: MMag. Michaela Lechner, Martin Tiefenthaler, Roland Wohlmuth, Rudolf Haas, Bernhard Brait, Bernhard Schasching, Paul Freund, Karl Buchinger, Josef Bauer;

Verbandsversammlung:

Die Verbandsversammlung besteht aus 42 Vertretern der Gemeinden des Bezirkes. Diese werden von den jeweiligen Gemeinderäten gewählt: Manuel Etzl, Karl Buchinger, Wohlmuth Anita, Reiser Wilhelm, Mayer Nora, Wohlmuth Roland, Fuchs Johann, Ahörndl Thomas, Gallhammer Christian, Pichler Roland, Ertl Leander, Haas Rudolf, Nießner Andreas, Graf Christian, Schachinger Bernhard, Grübler Roman, Hamedinger Franz, Schopf Helmut, Ing. Mayr Alois, Gföllner Martin, Hofbauer Johannes, Hansbauer Markus, Paminger Klaus DI Brait Bernhard, Strauß Thomas, Ing. Fischer Bernhard, Berlinger Siegfried, Haslinger Helmut, MMag. Lechner Michaela, Streicher Günter, MMag. Krennbauer Stefan, Bauer Josef, Schlöglmann Martina, Moser Werner, Freund Paul, Waizenauer Reinhard, Moser Andreas, Leitner Engelbert, Stadler Alois, Tiefenthaler Martin, Ellerböck Gerda;

Prüfungsausschuss:

Günter Streicher*, Martin Lindinger*, Alois Stadler, Anton Pretzl, Mag. Bertold Wöss, Siegfried Berlinger;
* Lt. Beschluss der 1. Verbandsversammlung am 10.12.2015 hat Herr VzBgm. Streicher von 2016 – 2018 und Herr Lindinger von 2019 – 2021 den Vorsitz. Jeder ist im jeweiligen Zeitraum Stellvertreter des anderen.

Blattlinie:

Aufgabe und Ziele sozialer Hilfe (§ 1 Oö. SHG 1998)

(1) Aufgabe sozialer Hilfe ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.

(2) Durch soziale Hilfe sollen

1. soziale Notlagen vermieden werden (präventive Hilfe);

2. Personen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Hilfe zur Selbsthilfe);

3. die notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden (Hilfe zur Bedarfsdeckung).

Geschäftsstelle SHV Schärding

Bezirkhauptmannschaft Schärding
4780 Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
Tel.: 07712/3105
E-mail: SHV.BH-SD.Post@ooe.gv.at

© 2021 SHV Schärding

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