AngehörigenEntlastungsDienst

Der AngehörigenEntlastungsDienst (AED) verfolgt das Ziel einer langfristigen und regelmäßigen Entlastung pflegender Angehöriger bzw. die kurzfristige Entlastung z. B. bei Erkrankung pflegender Angehörige ausschließlich im häuslichen Umfeld über mehrere Stunden am Tag. Pflegende Angehörige werden dabei gegebenenfalls zusätzlich durch ein Fachpersonal in Pflege- und Betreuungsmaßnahmen beraten. Hierdurch kann ein möglichst langer Verbleib in der vertrauten Umgebung unterstützt werden.

Zielgruppe

Zielgruppe sind pflegende Angehörige, die im Familienverband schon über einen längeren Zeitraum die Pflege und Betreuung einer Person mit Pflegegeldstufe 3 bis 7 übernehmen (als längerer Zeitraum wird die Dauer von mindestens einem Jahr verstanden). Ebenfalls fallen pflegende Angehörige von Personen mit Demenz und hohem Betreuungsaufwand in diese Zielgruppe. Pflegebedürftige, die 24h-Betreuung in Anspruch nehmen, sind von diesem Angebot ausgenommen.

Zeitliches Ausmaß

Pro Kundin/Kunde können bis zu 120 Stunden im Jahr grundsätzlich in einem Wochenzeitrahmen von montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Abweichungen (Wochenende, Feiertage, Abenddienste,…) sind im Einzelfall und nach Vereinbarung möglich. Der Einsatz ist zeitgerecht so bald wie möglich zu beantragen.

Kontaktaufnahme

Anfragen für den AngehörigenEntlastungsDienst können direkt an die zuständige Einsatzleitung der mobilen Dienste beim Roten Kreuz (Tel.: 07712 2131 300) gerichtet werden bzw. an die Koordinatoren und Koordinatorinnen für Betreuung und Pflege (Tel.: 07712 20034 DW 480 od. 481), die MitarbeiterInnen der Sozialberatungsstellen und das Entlassungsmanagement (Überleitungspflege) der Krankenanstalten. Die Einsatzleitung informiert Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten und über den von Ihnen voraussichtlich zu leistenden Kostenbeitrag (auf der Homepage des Landes Oberösterreich).

Kostenbeitrag

Die Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme des AngehörigenEntlastungsDienstes orientieren sich an den Tarifen der mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz und sind sowohl vom Einkommen, als auch – bei Pflegegeldbezug – vom Pflegegeld abhängig. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Oö. Sozialhilfeordnung 1998. Die Kostenbeitragsermittlung, -berechnung und -einhebung erfolgt durch den Sozialhilfeverband Schärding. Die nicht durch (Kunden- und Kundinnen-) Einnahmen gedeckten Kosten werden je zur Hälfte vom Sozialhilfeverband Schärding und dem Land Oberösterreich getragen.

Tarif:

wie bei den Mobilen Diensten
Nähere Informationen über Ihren individuell zu leistenden Tarif erhalten Sie bei Frau Fesel (Tel.: 07712 2131 103).

Geschäftsstelle SHV Schärding

Bezirkhauptmannschaft Schärding
4780 Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
Tel.: 07712/3105
E-mail: SHV.BH-SD.Post@ooe.gv.at

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