Häufig ist die Angst, in einem Notfall alleine gelassen und von der Außenwelt abgeschnitten zu sein, der Auslöser für die Übersiedlung in ein Altenheim. Die Teilnahme an der Rufhilfe ermöglicht es vielen älteren Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Die Rufhilfe des Rotes Kreuzes ermöglicht es, in Notsituationen auch noch Hilfe anzufordern, wenn der Teilnehmer selbst nicht mehr in der Lage ist, das Telefon zu erreichen oder einen Nachbarn auf ihre (seine) Situation aufmerksam zu machen (z. B. nach einem Sturz). Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf reicht aus, um einen Notruf abzusetzen.
Die Rufhilfeanlage besteht aus zwei Teilen:
Für die Teilnahme gibt es keine personenbezogenen Einschränkungen. Jede Privatperson kann an der Rufhilfe teilnehmen.
Für die Inbetriebnahme des Gerätes sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich:
Wird Hilfe benötigt, muss nur der Alarmknopf gedrückt werden und über ein Funksignal wird die Basisstation aktiviert, die dann über die Telefonleitung eine Verbindung zur Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes herstellt.
Dort kann auf einem Bildschirm abgelesen werden, wer den Alarm ausgelöst hat. Gleichzeit wird eine Freisprecheinrichtung geöffnet, die eine Sprechverbindung mit dem Teilnehmer ermöglicht, auch wenn er das Telefon nicht mehr erreichen kann.
Wenn sich der Teilnehmer bei der Alarmauslösung im Hör- und Sprechbereich der Basisstation befindet, besteht die Möglichkeit, über eine Freisprecheinrichtung, die in dieses Gerät eingebaut ist, mit den Mitarbeitern der Rettungsleitzentrale zu sprechen, ohne den Telefonhörer abnehmen zu müssen (z. B. nach einem Sturz).
Je nach Situation wird dann ein:
Auch wenn keine Sprechverbindung möglich ist (z. B. weil der Teilnehmer bewusstlos oder zu weit von der Basisstation entfernt ist), werden sofort die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Damit die Hilfeleistung verzögerungsfrei erfolgen kann, sollten die Kontaktpersonen in unmittelbarer Nähe des Teilnehmers wohnen und über einen Wohnungsschlüssel verfügen.
Es sollte auch ein Wohnungsschlüssel bei der nächstgelegenen Rot-Kreuz-Dienststelle hinterlegt werden, da von dort bei Nichterreichen der Kontaktpersonen ein Rettungswagen entsendet wird.
In der monatlichen Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen enthalten:
Die Mindest-Behaltedauer beträgt 2 Monate. Kündigungsfrist 14 Tage vor dem Monatsletzten.
Zusätzliche Kosten für die Bereitstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Erklärung des Gerätes fallen nicht an.
Wird ein Sender verloren, so muss ein Teil der Kosten (€ 37,00) vom Teilnehmer getragen werden. Für den Fall, dass der Sender wieder gefunden wird, werden die Kosten rückerstattet.
Die Anmeldung für die Rufhilfe ist bei der Rot-Kreuz-Bezirksstelle möglich. Nach erfolgter Antragstellung wird innerhalb von 14 Tagen das Rufhilfegerät installiert. Für eventuelle Fragen steht Ihnen Frau Höller gerne zur Verfügung.
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Tel.: 07712/3105
E-mail: SHV.BH-SD.Post@ooe.gv.at
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