Rufhilfe

Hilfe auf Knopfdruck

Häufig ist die Angst, in einem Notfall alleine gelassen und von der Außenwelt abgeschnitten zu sein, der Auslöser für die Übersiedlung in ein Altenheim. Die Teilnahme an der Rufhilfe ermöglicht es vielen älteren Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Die Rufhilfe des Rotes Kreuzes ermöglicht es, in Notsituationen auch noch Hilfe anzufordern, wenn der Teilnehmer selbst nicht mehr in der Lage ist, das Telefon zu erreichen oder einen Nachbarn auf ihre (seine) Situation aufmerksam zu machen (z. B. nach einem Sturz). Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf reicht aus, um einen Notruf abzusetzen.

Unsere Zielgruppen sind Personen:

Aufbau der Rufhilfeanlage

Die Rufhilfeanlage besteht aus zwei Teilen:

  • Einem Sender, der entweder wie eine Armbanduhr oder wie eine Halskette getragen wird und der bei Betätigung des Alarmknopfes ein Funksignal absetzt.
  • Der Basisstation, einem Zusatzgerät zu Ihrem Telefon, die das Funksignal auffängt und über Ihre Telefonleitung automatisch die vorprogrammierte Rufnummer der Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes anwählt.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme gibt es keine personenbezogenen Einschränkungen. Jede Privatperson kann an der Rufhilfe teilnehmen.

Für die Inbetriebnahme des Gerätes sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich:

Wie funktioniert das Rufhilfegerät?

Wird Hilfe benötigt, muss nur der Alarmknopf gedrückt werden und über ein Funksignal wird die Basisstation aktiviert, die dann über die Telefonleitung eine Verbindung zur Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes herstellt. 

Dort kann auf einem Bildschirm abgelesen werden, wer den Alarm ausgelöst hat. Gleichzeit wird eine Freisprecheinrichtung geöffnet, die eine Sprechverbindung mit dem Teilnehmer ermöglicht, auch wenn er das Telefon nicht mehr erreichen kann.

Wenn sich der Teilnehmer bei der Alarmauslösung im Hör- und Sprechbereich der Basisstation befindet, besteht die Möglichkeit, über eine Freisprecheinrichtung, die in dieses Gerät eingebaut ist, mit den Mitarbeitern der Rettungsleitzentrale zu sprechen, ohne den Telefonhörer abnehmen zu müssen (z. B. nach einem Sturz).

Je nach Situation wird dann ein:

  • Angehöriger oder Nachbar (bei Antragstellung angegebene Personen)
  • Rettungswagen, Hausarzt, Feuerwehr bzw. Exekutive verständigt.

Auch wenn keine Sprechverbindung möglich ist (z. B. weil der Teilnehmer bewusstlos oder zu weit von der Basisstation entfernt ist), werden sofort die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Damit die Hilfeleistung verzögerungsfrei erfolgen kann, sollten die Kontaktpersonen in unmittelbarer Nähe des Teilnehmers wohnen und über einen Wohnungsschlüssel verfügen.

Es sollte auch ein Wohnungsschlüssel bei der nächstgelegenen Rot-Kreuz-Dienststelle hinterlegt werden, da von dort bei  Nichterreichen der Kontaktpersonen ein Rettungswagen entsendet wird.

Kosten

Die monatliche Teilnahmegebühr beträgt
18,17-22,17/29,70
  • € 18,17 für Einzelband
  • € 22,17 für Partnergerät (2 Sender + 1 Basisstation)
  • € 29,70 bei der Variante Mobiltelefon
Kosten

In der monatlichen Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen enthalten:

  • Bereitstellung, Inbetriebnahme und Erklärung des Rufhilfegerätes
  • Gerätewartung und Bereitstellung eines Ersatzgeräts im Schadensfall
  • Entgegennahme und Bearbeitung der einlangenden Notrufe durch die Rettungsleitzentrale des Roten Kreuzes rund um die Uhr
  • Organisation von Hilfeleistungen durch die nächstgelegene Rot-Kreuz-Dienststelle

Die Mindest-Behaltedauer beträgt 2 Monate. Kündigungsfrist 14 Tage vor dem Monatsletzten.
Zusätzliche Kosten für die Bereitstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Erklärung des Gerätes fallen nicht an.
Wird ein Sender verloren, so muss ein Teil der Kosten (€ 37,00) vom Teilnehmer getragen werden. Für den Fall, dass der Sender wieder gefunden wird, werden die Kosten rückerstattet.

Anmeldung Rufhilfe

Die Anmeldung für die Rufhilfe ist bei der Rot-Kreuz-Bezirksstelle möglich. Nach erfolgter Antragstellung wird innerhalb von 14 Tagen das Rufhilfegerät installiert. Für eventuelle Fragen steht Ihnen Frau Höller gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Rotes Kreuz Bezirksstelle
Othmar-Spanlang-Str. 2
4780 Schärding

Telefon: 07712 2131 106

Geschäftsstelle SHV Schärding

Bezirkhauptmannschaft Schärding
4780 Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
Tel.: 07712/3105
E-mail: SHV.BH-SD.Post@ooe.gv.at

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